Rechtsgebiet

Handels- und Vertriebsrecht

Vertriebs-, Handelsvertreter- und Franchisenetzwerke benötigen eine tragfähige rechtliche Grundlage.

Geschäftsbeziehungen gezielt gestalten

Ob Lieferant, Handelsvertreter oder Franchisenehmer: Erfolgreiche Handelsbeziehungen verlangen klare Vereinbarungen und ein Verständnis der wirtschaftlichen Interessen. Guldemond Advocaten begleitet Aufbau, Durchführung und Beendigung nationaler und internationaler Vertriebsbeziehungen.

Handelsvertreterrecht

Ein Handelsvertreter vermittelt selbstständig Verträge für einen Unternehmer und kann je nach Befugnis auch in dessen Namen abschließen. Das niederländische Handelsvertreterrecht enthält zahlreiche zwingende Schutzvorschriften, insbesondere zur Beendigung der Zusammenarbeit.

Fragen betreffen etwa Provision, Kündigungsfristen, einen möglichen Ausgleich für den aufgebauten Kundenstamm und Schadensersatz bei unzulässiger Beendigung. Nicht jeder Anspruch entsteht automatisch; seine Voraussetzungen müssen geprüft werden. Wir beraten Unternehmer und Handelsvertreter bei Vertragsgestaltung, Pflichten und Streitigkeiten.

Vertragshändler und Distribution

Ein Distributor kauft und verkauft grundsätzlich auf eigene Rechnung und eigenes Risiko. Das unterscheidet ihn vom Handelsvertreter. Langjährige Zusammenarbeit, Investitionen und Abhängigkeit können bei Auslegung oder Beendigung des Vertrags relevant sein. Die Schutzregeln des Handelsvertreterrechts gelten jedoch nicht ohne Weiteres entsprechend.

Wir unterstützen bei Vertriebsvereinbarungen, Exklusivität, Mindestabnahmen, Zielvorgaben, Onlinevertrieb und Wettbewerbsbeschränkungen. Die Vereinbarung sollte Risiken und Erwartungen ausdrücklich verteilen.

Franchiserecht

Die niederländische Wet franchise enthält seit 2021 besondere Regeln für Franchisebeziehungen. Sie betreffen unter anderem vorvertragliche Informationen, eine gesetzliche Bedenkphase, Unterstützung während der Zusammenarbeit und bestimmte Änderungen des Systems. Auch Goodwill und nachvertragliche Wettbewerbsbeschränkungen können relevant sein.

Wir beraten Franchisegeber bei der Gestaltung ihrer Verträge und dem Schutz des Konzepts. Franchisenehmer unterstützen wir bei der Prüfung von Verpflichtungen und Risiken sowie bei Konflikten über Änderungen oder Beendigung. Unsere Beiträge zum Franchiserecht behandeln praktische Fragen.

Verträge, Schutzrechte und Wettbewerb

Handelsbeziehungen berühren häufig geistiges Eigentum, vertrauliche Informationen und Kartellrecht. Gebietsbindungen, Exklusivität und Onlinebeschränkungen sind nicht beliebig vereinbar. Wir betrachten die Zusammenarbeit als Ganzes und beziehen erforderlichenfalls spezialisierte Berater ein.

Internationale Tätigkeit

Grenzüberschreitende Geschäfte erfordern die Prüfung von Rechtswahl, Gerichtsstand und zwingenden Regeln. Bei Warenkäufen kann das UN-Kaufrecht eine Rolle spielen. Über unser internationales Netzwerk koordinieren wir bei Bedarf Beratung im Ausland.

Konflikte vermeiden und lösen

Unterschrittene Verkaufsziele, verweigerte Änderungen oder ein geplanter Ausstieg können zu Streit führen. Wir prüfen die Positionen, begleiten Verhandlungen und vertreten Sie erforderlichenfalls in Verfahren. Nehmen Sie Kontakt auf, möglichst bevor Kündigungen oder andere weitreichende Erklärungen abgegeben werden.

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