Ein Lieferant liefert verspätet, eine Zusammenarbeit verändert sich oder eine Vertriebsbeziehung soll enden. Dann muss klar sein, was vereinbart wurde und welche Möglichkeiten der Vertrag eröffnet. Guldemond Advocaten berät Unternehmen bei Gestaltung, Verhandlung, Durchführung und Beendigung von Wirtschaftsverträgen. Bei Streitigkeiten helfen wir Ihnen, Ihre Position einzuschätzen und den nächsten Schritt zu wählen.
Verträge, die zu Ihrem Geschäft passen
Ein Vertrag muss die tatsächliche Zusammenarbeit abbilden. Wer erbringt welche Leistung, wann gilt sie als angenommen und welche Abhängigkeiten bestehen? Wir regeln Preis, Zahlung, Fristen, Qualität, Änderungen, Vertraulichkeit und Haftung. Dabei berücksichtigen wir auch Leistungsprobleme und das Ende der Zusammenarbeit.
Unsere Beratung umfasst Kauf- und Lieferverträge, Dienstleistungs- und Auftragsverträge sowie Kooperationsverträge. Bei Dienstleistungen mit messbaren Leistungsanforderungen können Service Level Agreements erforderlich sein.
Risiken und Allgemeine Geschäftsbedingungen verhandeln
Nicht jedes Risiko lässt sich ausschließen oder auf den Vertragspartner übertragen. Wir helfen Ihnen zu bestimmen, welche Vereinbarungen unverzichtbar sind und wo Verhandlungsspielraum besteht. Dazu gehören Haftungsgrenzen, Versicherungen, Garantien, Freistellungen und höhere Gewalt. Die Wirkung einer Klausel hängt von ihrem Wortlaut, dem Zusammenhang und dem anwendbaren Recht ab.
Auch Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen wirksam in den Vertrag einbezogen werden. Ein nachträglicher Hinweis auf einer Rechnung kann unzureichend sein. Verwenden beide Parteien eigene Bedingungen, prüfen wir, welche Regelungen gelten. Im internationalen Handel verdienen Rechtswahl, Gerichtsstand und mögliche völkerrechtliche Übereinkommen besondere Aufmerksamkeit.
Zum Vertragsabschluss gehört auch der Schutz von Informationen und Arbeitsergebnissen. Wir beraten zu Geheimhaltungsvereinbarungen und stimmen Lizenzen und Rechte an Ergebnissen mit unserer IP-Praxis ab.
Wenn der Vertragspartner seine Pflichten nicht erfüllt
Bei einer Pflichtverletzung kommt es auf die richtige erste Reaktion an. Teilweise muss dem Vertragspartner schriftlich eine angemessene Frist zur Erfüllung gesetzt werden. In anderen Fällen tritt Verzug nach niederländischem Recht ohne eine solche Inverzugsetzung (ingebrekestelling) ein. Wir prüfen Vertrag, bisherige Kommunikation und tatsächliche Abhilfemöglichkeiten, bevor Sie Zahlungen zurückhalten, den Vertrag wegen Nichterfüllung auflösen oder Schadensersatz verlangen.
Die Wahl des Rechtsbehelfs verlangt eine gesonderte Prüfung: Leistungsverweigerung, Vertragsauflösung und Schadensersatz haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen. Ein übereilter oder zu weitgehender Schritt kann Gegenansprüche auslösen. Lesen Sie auch unseren Beitrag zur Inverzugsetzung eines Lieferanten. Bei Konflikten arbeiten wir mit unserer Praxis für wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten und Prozessführung zusammen.
Kündigung, Auflösung oder einvernehmliche Beendigung
Kündigung (opzegging) und Auflösung wegen Nichterfüllung (ontbinding) sind im niederländischen Recht unterschiedliche Beendigungswege. Ihre Verfügbarkeit hängt unter anderem von Vertragstyp, Laufzeit, Vereinbarungen und Umständen ab. Bei langfristigen Handelsbeziehungen können eine Kündigungsfrist, ein schwerwiegender Grund oder eine Entschädigung erforderlich sein. Wir prüfen zudem nachvertragliche Pflichten zu Beständen, Kundendaten, geistigem Eigentum und laufenden Aufträgen.
Unser Beitrag zur Beendigung eines Vertriebsvertrags erläutert typische Fragen. Bei einer einvernehmlichen Lösung dokumentieren wir Abwicklung und verbleibende Ansprüche sorgfältig.
So unterstützen wir Sie
Ausgangspunkt sind Ihr wirtschaftliches Ziel und die bestehenden Vereinbarungen. Anschließend zeigen wir Risiken und Handlungsoptionen auf. In Verhandlungen achten wir auf das Zusammenspiel der Klauseln; bei Problemen auf Beweismittel, Fristen und die Aussicht auf eine praktische Lösung.
Sie möchten einen neuen Vertrag gestalten, Bedingungen prüfen oder eine Zusammenarbeit beenden? Kontaktieren Sie uns. Bei einem bestehenden Streit bilden der vollständige Vertrag, die Bedingungen und die Korrespondenz den Ausgangspunkt.