Drohen Vermögenswerte zu verschwinden oder Gläubiger benachteiligt zu werden, können rechtzeitige Sicherungsmaßnahmen entscheidend sein.
Drohen Vermögenswerte zu verschwinden oder Gläubiger benachteiligt zu werden, können rechtzeitige Sicherungsmaßnahmen entscheidend sein.
Unsere 6 Anwälte in diesem Rechtsgebiet:
Das niederländische conservatoir beslag ermöglicht unter gesetzlichen Voraussetzungen die Sicherung von Vermögenswerten, bevor über einen Anspruch endgültig entschieden wurde. Damit können spätere Vollstreckungsmöglichkeiten geschützt werden. Eile allein reicht jedoch nicht: Anspruch, Maßnahme und Interessen der Gegenseite müssen sorgfältig geprüft werden.
Eine Sicherung kann Bankguthaben, Immobilien, Inventar oder Forderungen gegen Dritte betreffen. Die gerichtliche Bewilligung erfolgt häufig zunächst ohne Anhörung der Gegenseite, doch es gelten Ausnahmen. Der Überraschungseffekt darf nicht dazu führen, dass wesentliche Informationen oder bekannte Einwendungen im Antrag verschwiegen werden.
Eine Kontenpfändung kann die Liquidität der Gegenseite erheblich beeinträchtigen und Verhandlungen erschweren. Auch eine Sicherung anderer Vermögenswerte kann wirtschaftliche Folgen haben. Deshalb prüfen wir nicht nur Wirksamkeit, sondern auch Verhältnismäßigkeit und mögliche Alternativen. Eine Sicherung verschafft zudem nicht ohne Weiteres einen Vorrang gegenüber anderen Gläubigern.
Zur Sicherung von Geldforderungen kommen unterschiedliche Vermögenswerte in Betracht, darunter Bankguthaben, Immobilien, Anteile und gegebenenfalls Rechte des geistigen Eigentums. Andere Maßnahmen dienen der Sicherung eines Herausgabe- oder Übertragungsanspruchs.
Ein Beweisbeslag hat einen anderen Zweck: Es bewahrt Beweismaterial, beispielsweise bei Streitigkeiten über Schutzrechte oder Geschäftsgeheimnisse. Die Sicherung allein begründet noch kein Recht auf Einsicht.
Für einen conservatoir beslag ist grundsätzlich eine Bewilligung des zuständigen Eilrichters erforderlich. Der Antrag muss Forderung, Sachverhalt und Erforderlichkeit nachvollziehbar erläutern. Bekannte Verteidigungsargumente und relevante Umstände gehören in die Prüfung. Außerdem muss eine gegebenenfalls gesetzte Frist zur Einleitung des Hauptsacheverfahrens beachtet werden.
Bei internationalen Streitigkeiten kann eine Europäische Kontenpfändung in den teilnehmenden Staaten unter den dafür geltenden Voraussetzungen in Betracht kommen. Daneben prüfen wir nationale Sicherungsinstrumente im Ausland und koordinieren diese mit Kollegen vor Ort. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zu ausländischen Vermögenswerten.
Eine zu Unrecht erwirkte Sicherung kann Schadensersatzpflichten auslösen. Wir prüfen deshalb die Anspruchsgrundlage, Beweislage, Belastung der Gegenseite und mögliche Einwendungen. Eine Bankgarantie oder andere Sicherheit kann im Einzelfall angemessener sein.
Wir bereiten den Antrag vor, koordinieren den Gerichtsvollzieher und begleiten das Hauptsacheverfahren sowie gegebenenfalls die spätere Vollstreckung. Bei einem Aufhebungsantrag der Gegenseite vertreten wir Ihre Interessen. Ebenso unterstützen wir Betroffene bei der Prüfung und Abwehr unverhältnismäßiger Sicherungsmaßnahmen. Nehmen Sie Kontakt auf.