Rechtsgebiet

Corporate Litigation

Zwei Schachfiguren vor dunklem Hintergrund.

Interne Konflikte können die Handlungsfähigkeit und den Fortbestand eines Unternehmens gefährden. Eine klare Strategie hilft, Interessen zu schützen und Lösungen zu erreichen.

Gesellschaftsrechtliche Konflikte lösen

Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern, Geschäftsleitern, Aufsichtsräten oder anderen Beteiligten können ein Unternehmen erheblich belasten. Corporate Litigation umfasst die rechtliche Begleitung solcher Konflikte: durch Verhandlungen, strategische Maßnahmen und erforderlichenfalls gerichtliche Verfahren. Neben den individuellen Interessen bleibt die Funktionsfähigkeit des Unternehmens wichtig.

Untersuchungsverfahren vor der Ondernemingskamer

Ein wesentliches Instrument ist das niederländische Enquêteverfahren vor der Ondernemingskamer des Gerechtshof Amsterdam. Diese spezialisierte Kammer kann bei begründeten Zweifeln an einer ordnungsgemäßen Unternehmenspolitik oder Geschäftsführung eine Untersuchung anordnen. Zugangsvoraussetzungen und die vorherige Mitteilung von Einwänden müssen beachtet werden.

Ein unabhängiger Untersucher stellt die maßgeblichen Tatsachen fest. Das Untersuchungsergebnis bedeutet noch nicht automatisch, dass Misswirtschaft (wanbeleid) gerichtlich festgestellt ist. Auf einen entsprechenden weiteren Antrag kann die Ondernemingskamer dies prüfen und gesetzlich vorgesehene Maßnahmen treffen. Dazu können etwa die Aufhebung von Beschlüssen, die Abberufung von Organmitgliedern oder in besonderen Fällen die Auflösung gehören. Unser Beitrag zur zweiten Phase des Enquêteverfahrens erläutert diesen Unterschied.

Wagevoe und die gesetzliche Streitregelung

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Wet aanpassing geschillenregeling en verduidelijking ontvankelijkheidseisen enquêteprocedure, kurz Wagevoe. Sie hat die gesetzliche Regelung gesellschaftsinterner Streitigkeiten modernisiert. Neue Verfahren werden grundsätzlich als Antragsverfahren bei der Ondernemingskamer geführt; für ältere Verfahren ist das Übergangsrecht zu beachten.

Bei einem Ausschlussantrag können auch Handlungen eines Gesellschafters in anderer Eigenschaft, etwa als Geschäftsleiter, Bedeutung haben. Zudem wurden die Möglichkeiten bestimmter Zertifikatsinhaber, eine Übernahme ihrer Beteiligung zu verlangen, erweitert. Die Anwendbarkeit auf die konkrete Gesellschaft und die Stellung des Antragstellers müssen stets geprüft werden. Für das Enquêterecht enthält die Reform außerdem Änderungen bei den Zugangsvoraussetzungen. Enquêteverfahren und gesetzliche Austritts- oder Ausschlussverfahren verfolgen unterschiedliche Ziele, können sich aber ergänzen.

Sofortmaßnahmen bei eskalierenden Konflikten

Im Enquêteverfahren kann die Ondernemingskamer unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorläufige Sofortmaßnahmen treffen. Dazu zählen etwa die Suspendierung eines Geschäftsleiters, die Bestellung eines vorläufigen Organmitglieds oder die vorübergehende Übertragung von Anteilen zur Verwaltung. Solche Maßnahmen können Blockaden lösen und weitere Schäden begrenzen. Sie sind von endgültigen Maßnahmen nach Feststellung von wanbeleid zu unterscheiden.

Typische Streitfälle

Wir begleiten Vertrauensbrüche zwischen Gesellschaftern, Interessenkonflikte, Verdacht auf Misswirtschaft sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen. Auch Bestellung und Abberufung von Organmitgliedern oder Konflikte in Joint Ventures können eine gezielte rechtliche Strategie erfordern.

Prävention und Governance

Klare Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen und Geschäftsordnungen helfen, Konflikte zu vermeiden. Entscheidungsbefugnisse, Informationsrechte und Verfahren für Blockaden sollten möglichst vor einer Eskalation feststehen. Wir beraten zur Gestaltung und praktischen Anwendung solcher Regeln.

Internationale Unternehmensstrukturen

Bei ausländischen Gesellschaftern und grenzüberschreitenden Strukturen sind Zuständigkeit, anwendbares Recht und die Wirkung möglicher Maßnahmen zusätzlich zu prüfen. Wir berücksichtigen diese Fragen ebenso wie die wirtschaftlichen und kommunikativen Besonderheiten internationaler Zusammenarbeit.

Besprechen Sie Ihren Konflikt mit uns. Gemeinsam beurteilen wir, welche Verhandlung oder welches Verfahren zur konkreten Situation passt.

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