Unternehmen können aus unterschiedlichen Gründen in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Die WHOA kann eine gesetzliche Möglichkeit zur Restrukturierung bieten.
Unternehmen können aus unterschiedlichen Gründen in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Die WHOA kann eine gesetzliche Möglichkeit zur Restrukturierung bieten.
Unsere 2 Anwälte in diesem Rechtsgebiet:
Ihr Unternehmen verfügt über lebensfähige Aktivitäten, doch die Schuldenlast gefährdet seine Fortführung? Die niederländische Wet homologatie onderhands akkoord (WHOA) kann eine Restrukturierung von Schulden und bestimmten weiteren Verpflichtungen ermöglichen. Unter gesetzlichen Voraussetzungen kann ein Vergleich auch gegenstimmende Gläubiger oder Gesellschafter binden. Dafür sind ein sorgfältiger Vorschlag, eine nachvollziehbare Bewertung und ausreichende Mittel für das Verfahren erforderlich.
Guldemond Advocaten berät Unternehmen, Geschäftsleiter, Gesellschafter und Gläubiger zu ihrer Position im WHOA-Verfahren. Zunächst prüfen wir, ob dieses Instrument zur wirtschaftlichen Situation und zum angestrebten Ergebnis passt. Ein außergerichtlicher Vergleich, eine Refinanzierung oder eine andere Restrukturierung kann im Einzelfall geeigneter sein.
Es muss vernünftigerweise absehbar sein, dass das Unternehmen seine Schulden nicht weiter bezahlen können wird. Die WHOA ist kein frei verfügbares Instrument zur beliebigen Reduzierung von Verträgen oder Verbindlichkeiten. Finanzielle Probleme, Perspektiven und Folgen für Beteiligte müssen transparent dargelegt werden. Auch eine geordnete Beendigung kann unter Umständen durch einen Vergleich gestaltet werden, wenn dies für die Gläubiger ein besseres Ergebnis als ein Insolvenzverfahren bietet.
Rechte von Arbeitnehmern aus Arbeitsverträgen können durch einen WHOA-Vergleich nicht geändert werden. Erforderliche Personalmaßnahmen müssen über die einschlägigen arbeitsrechtlichen Verfahren umgesetzt werden.
Ein tragfähiger Vorschlag setzt verlässliche Übersichten über Schulden, Sicherheiten, Garantien, Verträge und Zahlungsströme voraus. Gemeinsam mit dem Unternehmen und seinen Finanzberatern prüfen wir die betroffenen Rechte und die Werte bei Fortführung beziehungsweise Insolvenz. Wichtig sind auch die Finanzierung des Verfahrens und die Bezahlung laufender Verpflichtungen.
Geschäftsleiter sollten ihre Entscheidungen sorgfältig dokumentieren. Neue Verpflichtungen, selektive Zahlungen oder Ausschüttungen an Gesellschafter können eigenständige Risiken auslösen. Lesen Sie dazu auch unsere Hinweise zur Beratung von Geschäftsleitern in finanziellen Schwierigkeiten.
Gläubiger und Gesellschafter, deren Rechte geändert werden, sind erforderlichenfalls unterschiedlichen Klassen zuzuordnen. Maßgeblich sind unter anderem ihre Position im Insolvenzverfahren und nach dem angebotenen Vergleich. Die Informationen müssen eine fundierte Bewertung und Abstimmung ermöglichen. Unternehmenswert, Rang, Sicherheiten und unterschiedliche Behandlung können zu Auseinandersetzungen führen.
Nach der Abstimmung kann das Gericht um Bestätigung des Vergleichs, die sogenannte Homologation, ersucht werden. Es prüft die gesetzlichen Voraussetzungen und mögliche Ablehnungsgründe. Die Zustimmung einer Mehrheit führt daher nicht automatisch zur Bestätigung. Ein bestätigter Vergleich bindet die von ihm erfassten Gläubiger und Gesellschafter im gesetzlich vorgesehenen Umfang, gegebenenfalls auch gegen ihren Willen. Er bindet jedoch nicht ohne Weiteres jeden Gläubiger des Unternehmens.
Die WHOA sieht ein öffentliches und ein nichtöffentliches Vergleichsverfahren vor. Die Wahl beeinflusst unter anderem Behandlung, Bekanntmachung und internationale Wirkungen. Vertraulichkeit kann daher nicht für jedes WHOA-Verfahren zugesichert werden. Auch im nichtöffentlichen Verfahren müssen betroffene Parteien rechtzeitig die erforderlichen Informationen erhalten. Wir stimmen Verfahrensschritte und Kommunikation aufeinander ab.
Der Beginn eines WHOA-Vorhabens schützt nicht automatisch vor Pfändung oder Insolvenzantrag. Auch die Einreichung einer Starterklärung oder eines Antrags auf eine Abkühlungsphase setzt einen laufenden Insolvenzantrag nicht von selbst aus. Eine Verteidigung oder ein weiterer Verfahrensschritt kann weiterhin notwendig sein.
Eine gerichtlich angeordnete Abkühlungsphase kann Verwertungsmaßnahmen von Gläubigern vorübergehend begrenzen und die Behandlung von Insolvenzanträgen beeinflussen. Ihre Reichweite richtet sich nach dem Gesetz und der gerichtlichen Entscheidung. Die Informationen der niederländischen Justiz zur WHOA erläutern den Unterschied zwischen der Beantragung und dem tatsächlichen Erhalt dieses Schutzes.
Erhalten Sie einen Vergleichsvorschlag, ist eine zeitnahe Prüfung wichtig. Welche Forderung ist berücksichtigt, in welcher Klasse stimmen Sie ab und wie steht das Angebot im Verhältnis zu Ihrer Position im Insolvenzfall? Wir prüfen Informationen, Sicherheiten und Einwendungen und beraten bei Verhandlungen, Abstimmung und gerichtlichen Schritten. Bei Finanzierungsproblemen kann auch unser Beitrag zur Kündigung eines Unternehmenskredits hilfreich sein.
Möchten Sie die Machbarkeit eines WHOA-Vergleichs prüfen oder einen erhaltenen Vorschlag bewerten lassen? Kontaktieren Sie uns, möglichst mit aktueller Schuldenübersicht, Liquiditätsplanung sowie Finanzierungs- und Sicherheitenunterlagen. So können wir Dringlichkeit und Handlungsoptionen gezielt beurteilen.