Rechtsgebiet

Beratung bei Insolvenz

Ein aufrecht stehender Dominostein zwischen umgefallenen Steinen.

Bei einer drohenden Insolvenz des eigenen Unternehmens oder eines Geschäftspartners ist schnelle und fundierte rechtliche Beratung entscheidend.

Unsere 2 Anwälte in diesem Rechtsgebiet:

Insolvenz: rechtliche Herausforderungen und praktische Lösungen

Eine drohende Insolvenz betrifft das Unternehmen ebenso wie seine Gläubiger. Finanzielle Schwierigkeiten verlangen zügige, sorgfältig abgewogene Entscheidungen, um Schäden zu begrenzen und Handlungsmöglichkeiten zu erhalten. Die Ursachen können wirtschaftliche Entwicklungen, unerwartete Ereignisse oder interne Probleme sein. Frühzeitiges Handeln ist entscheidend.

Prävention und Sanierungsmöglichkeiten

Gerät ein Unternehmen in Schwierigkeiten, sollten Alternativen zu einem Insolvenzverfahren rechtzeitig geprüft werden. Eine Bestandsaufnahme von Liquidität, Geschäftsabläufen und Verpflichtungen bildet die Grundlage für Restrukturierung oder Sanierung. Verhandlungen mit Gläubigern, Refinanzierung, ein WHOA-Verfahren oder die niederländische Zahlungsaussetzung (surseance van betaling) können je nach Lage in Betracht kommen.

Eine gerichtliche Abkühlungsphase kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen zeitweise Raum für die Ausarbeitung eines Plans schaffen. Schutz vor Gläubigermaßnahmen entsteht jedoch nicht allein dadurch, dass eine Sanierung erwogen oder vorbereitet wird.

Insolvenzantrag und Verteidigung

Liegt ein Insolvenzantrag vor, muss schnell geprüft werden, ob rechtliche oder praktische Möglichkeiten bestehen, eine Insolvenzeröffnung abzuwenden. Je nach Sachverhalt können Einwendungen gegen die Forderung, verfahrensrechtliche Mängel, Zahlungsvereinbarungen oder Sicherheiten relevant sein. Wir erarbeiten eine Strategie auf Grundlage der rechtlichen und finanziellen Situation.

Die Position der Gläubiger

Die Insolvenz eines Geschäftspartners kann erhebliche Folgen haben. Eine frühzeitige Prüfung von Sicherheiten wie Pfand- oder Hypothekenrechten und vorhandenen Vermögenswerten hilft, die eigene Position einzuschätzen. Auch ein eigener Insolvenzantrag kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht kommen; Chancen und Folgen müssen dabei sorgfältig abgewogen werden.

Nach der Eröffnung sind Forderungen ordnungsgemäß anzumelden und Fragen mit dem Insolvenzverwalter zu klären. Sicherungsrechte, Eigentumsvorbehalte und das niederländische Rückforderungsrecht des Verkäufers (recht van reclame) können relevant sein. Bei verdächtigen vorinsolvenzlichen Transaktionen prüfen wir mögliche Schritte, wobei insbesondere die Befugnisse des Verwalters zu beachten sind.

Fortführung durch einen Neustart

Eine Insolvenz muss nicht das Ende sämtlicher Aktivitäten bedeuten. Lebensfähige Unternehmensteile können gegebenenfalls übernommen und fortgeführt werden. Dafür sind geeignete Vermögenswerte zu bestimmen, Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter zu führen und die Übernahme rechtlich zu gestalten. Arbeitsrechtliche und finanzielle Fragen bedürfen einer eigenen Prüfung.

Grenzüberschreitende Insolvenzen

Bei internationalen Sachverhalten entstehen zusätzliche Fragen. Die Europäische Insolvenzverordnung und weitere Vorschriften können bestimmen, welches Gericht zuständig ist, welches Recht gilt und wie Verfahren im Ausland wirken. Gemeinsam mit ausländischen Anwälten prüfen wir Sicherungs- und Verwertungsmöglichkeiten.

Praktische Begleitung

Insolvenzsituationen verlangen klare Prioritäten, Tempo und einen realistischen Blick auf die verfügbaren Mittel. Wir begleiten Unternehmen und Gläubiger bei Prävention, WHOA-Vorbereitung, Verfahren und möglichen Neustarts. Sprechen Sie uns an, damit wir die Dringlichkeit und die nächsten Schritte gemeinsam beurteilen können.

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