Werberecht schützt Verbraucher vor Irreführung und Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb. Wir beraten zur rechtlichen Gestaltung kreativer und wirksamer Kampagnen.
Werberecht schützt Verbraucher vor Irreführung und Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb. Wir beraten zur rechtlichen Gestaltung kreativer und wirksamer Kampagnen.
Unsere 3 Anwälte in diesem Rechtsgebiet:
Eine erfolgreiche Werbebotschaft soll Aufmerksamkeit erzeugen und überzeugen. Sie muss zugleich rechtlichen Anforderungen standhalten. Guldemond Advocaten unterstützt Unternehmen, Agenturen und Medienschaffende bei der Prüfung von Kampagnen und bei Streitigkeiten über Werbung nach niederländischem und europäischem Recht.
Neben klassischen Anzeigen und Rundfunkwerbung stehen heute personalisierte Onlinewerbung, soziale Medien und Influencer-Marketing. Neue Formate verändern die rechtlichen Grundfragen nicht, können deren Anwendung aber erschweren. Ist der kommerzielle Zweck erkennbar? Sind Behauptungen belegbar? Und dürfen die eingesetzten Daten und Inhalte verwendet werden?
Wir verbinden das Werberecht mit unserer Beratung zu Technologie und Daten, Datenschutz und geistigem Eigentum. Auch die Grenzen der Meinungsfreiheit und besondere Regeln für bestimmte Produkte oder Zielgruppen können eine Rolle spielen.
Das niederländische Werberecht wird wesentlich durch europäische Vorgaben geprägt. Im Burgerlijk Wetboek stehen unterschiedliche Regelungen für unlautere Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern und für irreführende oder vergleichende Werbung im Geschäftsverkehr. Daneben können Aufsichtsbehörden, insbesondere die Autoriteit Consument & Markt, einschreiten.
Die Nederlandse Reclame Code und die Arbeit der Reclame Code Commissie ergänzen das gesetzliche System. Ein Verfahren vor der Kommission ist von einem gerichtlichen Verfahren zu unterscheiden. Wir beraten zur jeweils passenden Reaktion und berücksichtigen auch die Außenwirkung einer Beschwerde.
Preis, Produkteigenschaften, Verfügbarkeit und Garantien müssen zutreffend und verständlich dargestellt werden. Nicht nur falsche Behauptungen, sondern auch das Weglassen wesentlicher Informationen kann problematisch sein. Bei Verbraucherwerbung kommt es insbesondere darauf an, ob die Darstellung eine geschäftliche Entscheidung beeinflussen kann, die andernfalls nicht getroffen worden wäre.
Welche Maßstäbe gelten, hängt vom Adressatenkreis und der Anspruchsgrundlage ab. Die Regeln für Verbraucherwerbung dürfen daher nicht pauschal mit Artikel 6:194 BW gleichgesetzt werden. Aussage, Gesamteindruck, Zielgruppe und Kontext sind gemeinsam zu betrachten. Kleine Hinweise können eine irreführende Hauptbotschaft nicht ohne Weiteres korrigieren.
Wer überprüfbare Leistungs- oder Vergleichsbehauptungen verwendet, sollte ihre Grundlage vor Veröffentlichung dokumentieren. Besondere Beweisregeln können dazu führen, dass der Werbende Angaben näher belegen muss. Pauschale Superlative oder selektiv gewählte Vergleichsdaten können erhebliche Risiken schaffen.
Vergleiche mit Wettbewerbern sind nicht generell verboten. Sie müssen jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, unter anderem hinsichtlich Irreführung, Objektivität und vergleichbarer Eigenschaften. Herabsetzung, Verwechslungsgefahr und die unzulässige Ausnutzung fremder Kennzeichen sind ebenfalls zu prüfen. Unser Beitrag über vergleichende Werbung erläutert praktische Fragen.
Bei Influencer-Kooperationen muss der Werbecharakter angemessen erkennbar sein. Targeting, Tracking und Cookies berühren zusätzlich das Datenschutzrecht und besondere Kommunikationsregeln. Vertragliche Absprachen zwischen Agentur, Auftraggeber und Influencer sollten Freigaben, Nutzungsrechte und Verantwortlichkeiten klar regeln.
Wir prüfen Kampagnen vor Veröffentlichung und vertreten Mandanten bei Beschwerden oder Rechtsstreitigkeiten. Wenn eine Kampagne kurzfristig gestoppt oder verteidigt werden muss, kann ein Eilverfahren erforderlich sein. Kontaktieren Sie uns mit den konkreten Werbemitteln und den Belegen für die verwendeten Aussagen.