Das niederländische Porträtrecht schützt persönliche und wirtschaftliche Interessen bei der Veröffentlichung erkennbarer Abbildungen.
Das niederländische Porträtrecht schützt persönliche und wirtschaftliche Interessen bei der Veröffentlichung erkennbarer Abbildungen.
Unsere 3 Anwälte in diesem Rechtsgebiet:
Das Recht am eigenen Bild ist ein wichtiger Teil des niederländischen Medienrechts. Die Regelungen des Porträtrechts in der Auteurswet bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Abbildungen von Personen veröffentlicht werden dürfen. Dabei können sowohl Privatsphäre als auch wirtschaftliche Interessen betroffen sein. Die rechtliche Beurteilung verlangt eine sorgfältige Abwägung.
Eine Einwilligung ist nicht in jeder Situation zwingend erforderlich. Das niederländische Recht unterscheidet insbesondere zwischen im Auftrag der abgebildeten Person angefertigten Porträts und anderen Abbildungen. Bei nicht in ihrem Auftrag angefertigten Porträts kann sich die betroffene Person gegen die Veröffentlichung wenden, wenn ein berechtigtes Interesse entgegensteht. Ob ein solches Interesse vorliegt, hängt von den Umständen ab.
Ein Interesse am Schutz der Privatsphäre kann etwa bei einer sensiblen Aufnahmesituation bestehen. Auch die datenschutzrechtliche Zulässigkeit ist zu prüfen. Rufschädigende Zusammenhänge oder der unberechtigte Eindruck einer Unterstützung für ein Produkt können ebenfalls relevant sein. Bei der Verwendung in einer Werbekampagne stehen häufig wirtschaftliche Interessen im Vordergrund.
Im niederländischen Porträtrecht wird dies als „verzilverbare populariteit“ bezeichnet. Es betrifft insbesondere Künstler, Sportler, Influencer und andere bekannte Personen, deren Bekanntheit einen wirtschaftlichen Wert besitzt. Ihre Abbildung darf nicht ohne Weiteres für Werbung oder Merchandising eingesetzt werden.
Daraus folgt jedoch kein pauschales Verbot jeder kommerziell veröffentlichten Abbildung. Entscheidend bleiben der konkrete Verwendungszweck, der Kontext und die beteiligten Interessen. Auf der einen Seite können Meinungs- und Informationsfreiheit sowie Interessen des Veröffentlichenden stehen, auf der anderen Privatsphäre, Ansehen und die wirtschaftliche Verwertung der eigenen Bekanntheit. Auch neue Anwendungen wie KI-generierte Gesichter und Darstellungen verlangen eine genaue rechtliche Einordnung.
Guldemond Advocaten berät zu Porträt- und Medienrecht. Wir prüfen geplante Veröffentlichungen, gestalten Einwilligungen und Nutzungsvereinbarungen und begleiten Sie bei unberechtigter Verwendung. Dabei betrachten wir nicht nur den konkreten Bildausschnitt, sondern auch Begleittext, Medium, Zielgruppe und geplante Verbreitung.
In einem gerichtlichen Verfahren werden die Interessen der abgebildeten Person gegen diejenigen der Gegenseite abgewogen. Das Ergebnis lässt sich daher nicht allein aus der Tatsache einer Veröffentlichung ableiten. Wir prüfen mögliche Ansprüche und die geeignete Vorgehensweise, ob Sie Ihre Privatsphäre schützen oder die wirtschaftliche Nutzung Ihrer Bekanntheit kontrollieren möchten.
Haben Sie Fragen zum niederländischen Recht am eigenen Bild? Nehmen Sie Kontakt mit Guldemond Advocaten auf.