Eine strategische Zusammenarbeit oder ein Joint Venture kann neue Märkte, Innovationen und Größenvorteile erschließen.
Eine strategische Zusammenarbeit oder ein Joint Venture kann neue Märkte, Innovationen und Größenvorteile erschließen.
Unsere 3 Anwälte in diesem Rechtsgebiet:
Ein Joint Venture ist mehr als eine rechtliche Konstruktion. Entscheidend ist das passende Verhältnis zwischen Selbstständigkeit und Zusammenarbeit, zwischen gemeinsamen und individuellen Interessen. Wir helfen Ihnen, die wesentlichen Fragen verbindlich zu regeln und zugleich die notwendige Flexibilität zu erhalten.
Grenzüberschreitende Joint Ventures bringen zusätzliche Anforderungen mit sich: unterschiedliche Rechtsordnungen, kulturelle Erwartungen und internationale Steuerfragen. Über unser Netzwerk können wir geeignete ausländische und steuerliche Spezialisten einbeziehen und die Beratung koordinieren.
Über das Ende einer Zusammenarbeit sollte bereits zu Beginn gesprochen werden. Solange die Partner an einer ausgewogenen Lösung interessiert sind, lassen sich mögliche Konfliktpunkte oft besser regeln. Wir besprechen typische Szenarien, freiwillige oder erzwungene Ausstiege, Bewertungsfragen und Entscheidungen bei Blockaden.
Klare Regeln geben Orientierung, wenn sich Interessen später auseinanderentwickeln. Dazu gehört auch die Frage, wer einen Konflikt entscheidet, wenn die Partner selbst keine Lösung mehr finden.
Wir begleiten Joint Ventures unter anderem in Technologie und Innovation, Produktion und Industrie, Handel und Logistik, professionellen Dienstleistungen sowie Forschung und Entwicklung. Dabei berücksichtigen wir die Dynamik der jeweiligen Branche. Wo kartellrechtliche Fragen auftreten, ziehen wir entsprechende Spezialisten hinzu.
Zunächst nehmen wir uns Zeit, Ihre Ziele zu verstehen. Anschließend stimmen wir die Vereinbarungen auf die geplante Zusammenarbeit ab. Eine gemeinsame Begleitung mehrerer Beteiligter kommt nur unter klaren Bedingungen und unter Beachtung der berufsrechtlichen Regeln zu Interessenkonflikten in Betracht.
Möchten Sie ein Joint Venture vorbereiten oder eine bestehende Zusammenarbeit überprüfen? Sprechen Sie uns an.