Bei gesellschaftsinternen Streitigkeiten stehen oft erhebliche wirtschaftliche und persönliche Interessen auf dem Spiel.
Bei gesellschaftsinternen Streitigkeiten stehen oft erhebliche wirtschaftliche und persönliche Interessen auf dem Spiel.
Unsere 3 Anwälte in diesem Rechtsgebiet:
Wir kennen die besondere Dynamik gesellschaftsrechtlicher Verfahren. Bei Streitigkeiten innerhalb eines Unternehmens müssen rechtliche Positionen, wirtschaftliche Interessen und die Handlungsfähigkeit des Betriebs gemeinsam betrachtet werden.
Die Ondernemingskamer des Gerechtshof Amsterdam ist eine spezialisierte niederländische Kammer für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten. Ihr gehören erfahrene Berufsrichter und fachkundige Mitglieder mit wirtschaftlicher Expertise an. Ihre besonderen Befugnisse ermöglichen unter gesetzlichen Voraussetzungen ein gezieltes Eingreifen im Interesse des Unternehmens.
Wir verfügen über Erfahrung mit Enquêteverfahren, in denen die Unternehmenspolitik und Geschäftsführung untersucht werden können. Bei begründeten Zweifeln kann eine Untersuchung angeordnet werden. Daneben kommen vorläufige Sofortmaßnahmen in Betracht, etwa die Suspendierung von Geschäftsleitern, die Bestellung unabhängiger Organmitglieder oder die zeitweise Übertragung von Anteilen zur Verwaltung.
Nach Vorlage eines Untersuchungsberichts kann in einer weiteren Phase die Feststellung von wanbeleid, also Misswirtschaft, beantragt werden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen sind gesetzlich vorgesehene Maßnahmen möglich, beispielsweise die Aufhebung von Beschlüssen oder die Abberufung von Geschäftsleitern beziehungsweise Aufsichtsräten. Die dauerhafte Trennung von Gesellschaftern über Austritt oder Ausschluss ist hiervon zu unterscheiden und folgt den dafür geltenden Regeln.
Konflikte zwischen Gesellschaftern können Entscheidungen blockieren und das Unternehmen lähmen. Wir begleiten Mehrheits- und Minderheitsgesellschafter bei der gesetzlichen Streitregelung, Auskaufverfahren, Anteilsbewertungen und Verhandlungen über eine freiwillige Übernahme. Seit dem 1. Januar 2025 bietet die Wagevoe veränderte Möglichkeiten für Austritt und Ausschluss. Welche Route geeignet ist, richtet sich nach Beteiligungsverhältnissen, Vorwürfen und angestrebtem Ergebnis.
Wir beraten zur Suspendierung und Abberufung von Geschäftsleitern einschließlich der arbeitsrechtlichen Folgen, zu Interessenkonflikten, Haftung und Governance. Formelle Beschlussanforderungen und die tatsächliche Durchsetzung müssen dabei zusammenpassen.
Eine tragfähige Strategie reicht über einzelne Rechtsargumente hinaus. Wir berücksichtigen wirtschaftliche Folgen, Reputation, Beziehungen zu Beteiligten sowie Zeitpunkt und Form einer möglichen Eskalation. Bei Bedarf beziehen wir Fachleute für Kommunikation oder Corporate Finance ein.
Unsere Prozesspraxis fließt in die Gestaltung von Governance-Strukturen, Gesellschaftervereinbarungen und Satzungsregelungen ein. Eine sorgfältige Vorbereitung und Dokumentation von Beschlüssen kann späteren Streit begrenzen.
Bei internationalen Unternehmen sind anwendbares Recht, Zuständigkeit und die Wirkung gerichtlicher Entscheidungen zusätzlich zu prüfen. Auch unterschiedliche geschäftliche und kulturelle Erwartungen können einen Konflikt beeinflussen.
Wir berücksichtigen die besondere Dynamik von Familienunternehmen, Private-Equity-Investitionen, börsennotierten Gesellschaften, Joint Ventures, Start-ups und Scale-ups ebenso wie die jeweiligen Unternehmer und Geschäftsleiter. Besprechen Sie Ihre Situation mit uns.