Unternehmen wachsen, verändern sich und gehen Risiken ein. Vereinbarungen über Beteiligungen, Geschäftsführung und Zusammenarbeit müssen dabei zur Praxis passen. Guldemond Advocaten berät Unternehmen, Geschäftsleiter, Gesellschafter und Investoren zu niederländischem Gesellschaftsrecht, Fusionen und Übernahmen. Wir unterstützen die Vorbereitung von Transaktionen, die Gestaltung von Entscheidungsrechten und die Lösung unternehmenshemmender Konflikte.
Gesellschafter, Geschäftsführung und Kontrolle
Eine gute Zusammenarbeit beginnt mit klaren Regeln zu Beschlussfassung, Finanzierung, Gewinnausschüttung und Ausscheiden. Was geschieht bei unterschiedlichen Vorstellungen über den Kurs? Wer darf neue Anteile ausgeben oder wichtige Investitionen genehmigen? Wie wird der Wert bestimmt, wenn ein Gesellschafter ausscheiden möchte?
Wir prüfen das Zusammenspiel von Satzung, Gesellschaftervereinbarungen und Organbeschlüssen. Bei Joint Ventures und Familienunternehmen berücksichtigen wir außerdem Verantwortung, Nachfolge und Kontinuität. Satzungsbestimmungen und schuldrechtliche Vereinbarungen wirken nicht stets gleich; dieser Unterschied kann im Konflikt entscheidend sein.
Ein Unternehmen kaufen oder verkaufen
Eine Übernahme erfordert mehr als die Festlegung des Kaufpreises. Bei einem Share Deal erwirbt der Käufer Gesellschaftsanteile, bei einem Asset Deal bestimmte Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten. Dies beeinflusst Risikoverteilung, Verträge, Arbeitnehmer und erforderliche Zustimmungen.
Wir begleiten Fusionen und Übernahmen von Geheimhaltung und Exklusivität bis zu Unterzeichnung und Vollzug. Eine rechtliche Due Diligence zeigt Risiken auf, die Kaufpreis, Bedingungen, Garantien oder Freistellungen beeinflussen können. Diese Erkenntnisse müssen anschließend in die Transaktionsdokumente einfließen.
Bereits während der Verhandlungen können Pflichten entstehen. Deshalb prüfen wir Zweck und Wortlaut einer Absichtserklärung sowie die Freiheit, Verhandlungen abzubrechen. Mehr dazu in unserem Beitrag zum Abbruch von Übernahmeverhandlungen.
Investitionen, Finanzierung und Haftungsrisiken
Beim Einstieg eines Investors geht es nicht nur um Bewertung und Kapital, sondern auch um Kontrolle, Verwässerung, Information und Exit-Regelungen. Wir beraten zu Private Equity und Venture Capital und stimmen die Vereinbarungen auf die weitere Entwicklung des Unternehmens ab.
Geschäftsleiter müssen bei Entscheidungen das Gesellschaftsinteresse und die relevanten Umstände berücksichtigen. Nicht jeder wirtschaftliche Rückschlag führt zur Haftung. Bestimmte Pflichtverletzungen können jedoch persönliche Ansprüche auslösen. Wir beraten zu Organhaftung, Entscheidungsdokumentation und finanziellen Schwierigkeiten. Bei Ausschüttungen ist die Fähigkeit zur Begleichung fälliger Schulden gesondert zu prüfen; siehe auch Dividenden und Haftungsrisiken.
Wenn Gesellschafter oder Geschäftsleiter nicht weiterkommen
Eine Pattsituation kann Investitionen, Finanzierung und laufende Entscheidungen blockieren. Zunächst prüfen wir Vereinbarungen, Einflussverhältnisse und Ziele der Beteiligten. Verhandlungen über eine Fortsetzung der Zusammenarbeit oder eine Austrittsregelung können helfen. Ist ein Verfahren nötig, prüfen wir die Wege vor den ordentlichen Gerichten, einem Schiedsgericht oder der niederländischen Ondernemingskamer. Mehr dazu unter gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten.
So begleiten wir Ihr Unternehmen
Wir beginnen mit Ihrem Ziel, den relevanten Unterlagen und kurzfristig erforderlichen Entscheidungen. Anschließend bestimmen wir, welche Risiken zu lösen sind, welche Punkte verhandelt werden können und wie die Schritte zusammenhängen. Bei Transaktionen und Restrukturierungen arbeiten wir bei Bedarf mit Notaren, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und ausländischen Anwälten zusammen. Eigene Erfahrung in Geschäftsführungs- und Aufsichtsfunktionen hilft uns, rechtliche Fragen in ihren wirtschaftlichen Kontext einzuordnen.
Gesellschaftsrecht berührt häufig andere Bereiche. Eine Übernahme kann Fragen zu Arbeitnehmern und Mitbestimmung aufwerfen; eine Kooperation kann von Wirtschaftsverträgen oder geistigem Eigentum abhängen. Wir betrachten diese Themen im Zusammenhang.
Wann sollten Sie anwaltlichen Rat einholen?
Am besten bevor Sie eine Absichtserklärung unterzeichnen, einem Investor verbindliche Zusagen machen oder einen weitreichenden Beschluss fassen. Bei einem bestehenden Konflikt hilft frühzeitige Beratung, Fristen, Beweise und Verhandlungsspielräume zu sichern. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Transaktion, Kooperation oder Streitigkeit zu besprechen.