Rechtsgebiet

Markenrecht

Eine Marke unterscheidet Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen. Wir beraten zu Auswahl, Schutz und Durchsetzung von Markenrechten.

Die Marke ist häufig ein zentraler Unternehmenswert. Kunden verbinden mit ihr Herkunft, Qualität und Wiedererkennung. Eine rechtliche Prüfung sollte deshalb vor einer Produkteinführung oder einer größeren Werbeinvestition erfolgen. Wer erst nach dem Marktstart ältere Rechte entdeckt, muss möglicherweise Kampagnen und Produkte anpassen. Guldemond Advocaten berät zum Markenrecht und zu Streitigkeiten über Kennzeichen.

Was kann eine Marke sein?

Marken können insbesondere Wörter, Logos oder Kombinationen aus beidem sein. Unter weiteren Voraussetzungen kommen auch andere Zeichenformen wie Produktformen, Farben oder Klänge in Betracht. Entscheidend ist unter anderem, ob das Zeichen geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Ein Handelsname, eine Domain und eine Marke sind rechtlich unterschiedliche Dinge. Ein freier Domainname bedeutet daher nicht, dass ein entsprechendes Zeichen bedenkenlos als Marke genutzt werden darf.

Registrierung sorgfältig vorbereiten

In der Benelux und in der EU ist eine Registrierung grundsätzlich der Ausgangspunkt für regulären Markenschutz; für bestimmte notorisch bekannte Marken bestehen besondere Regeln. Die Anmeldung muss die Waren und Dienstleistungen erfassen, für die Schutz benötigt wird. Die internationale Nizza-Klassifikation hilft bei der Einteilung, ersetzt aber keine sorgfältige Beschreibung.

Wir beraten zur passenden Schutzstrategie und prüfen mögliche Konflikte mit älteren Rechten. Nicht jede Ähnlichkeit führt zu einem Verbot. Umgekehrt garantiert die Annahme einer Anmeldung nicht, dass sämtliche älteren Rechte geklärt sind. Unser Beitrag zur Markenregistrierung erläutert weitere Gesichtspunkte.

Unterscheidungskraft und beschreibende Angaben

Ein Zeichen muss die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und darf insbesondere nicht lediglich die betroffenen Waren oder Dienstleistungen beziehungsweise deren Eigenschaften beschreiben. Maßgeblich ist die Wahrnehmung des relevanten Publikums. Der Kontext der angemeldeten Leistungen ist daher entscheidend.

Ein unterscheidungskräftiges Logo kann unter Umständen als Teil einer Wort-Bild-Marke registriert werden. Das verschafft jedoch nicht automatisch ein ausschließliches Recht an einem darin enthaltenen beschreibenden Wort. Ob eine grafische Gestaltung ausreicht, muss im Einzelfall geprüft werden. Daneben kann eine Gestaltung unter eigenen Voraussetzungen urheberrechtlichen Schutz genießen.

Wann liegt eine Markenverletzung vor?

Der Schutz umfasst verschiedene Verletzungstatbestände. Dazu können die Verwendung eines identischen Zeichens für identische Waren oder Dienstleistungen und die Verwendung ähnlicher Zeichen bei Verwechslungsgefahr gehören. Bei der Prüfung sind Zeichenähnlichkeit, Nähe der Waren oder Dienstleistungen und die Kennzeichnungskraft der Marke gemeinsam zu berücksichtigen.

Verwechslungsgefahr ist aber nicht bei jeder Form der Markenverletzung eine zwingende Voraussetzung. Bekannte Marken können unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch gegen eine unlautere Ausnutzung oder Beeinträchtigung ihrer Unterscheidungskraft oder Wertschätzung geschützt sein. Die Aussage, ohne Verwechslungsgefahr könne nie eine Markenverletzung vorliegen, wäre deshalb zu weitgehend.

Grenzen und Verteidigung

Markenrechte verleihen keine schrankenlose Kontrolle über jede Erwähnung eines Zeichens. Gesetzliche Beschränkungen, zulässige beschreibende Nutzung, Erschöpfung und andere Einwendungen können relevant sein. Auch Benutzungspflichten und die Gültigkeit der Marke sind gegebenenfalls zu prüfen.

Wir vertreten sowohl Markeninhaber als auch Unternehmen, denen eine Verletzung vorgeworfen wird. Je nach Fall kommen eine Abgrenzungsvereinbarung, eine Lizenz, eine Aufforderung zur Unterlassung oder ein Verfahren in Betracht.

Kontakt

Möchten Sie eine Marke auswählen, registrieren oder verteidigen? Kontaktieren Sie uns möglichst vor einer weitreichenden Investition oder Reaktion auf eine Abmahnung. Wir verbinden Markenrecht mit unserer Beratung zum geistigen Eigentum und zu wirtschaftlichen Verträgen.

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