Rechtsgebiet

Abberufung und Kündigung von Geschäftsleitern

Die Entlassung eines organschaftlich bestellten Geschäftsleiters berührt sowohl das niederländische Arbeitsrecht als auch das Gesellschaftsrecht.

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Bei der Entlassung eines statutair bestuurder müssen Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht gemeinsam betrachtet werden. Eine Entscheidung über die Organstellung kann den Arbeitsvertrag beeinflussen, erfüllt aber nicht automatisch sämtliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beendigung. Guldemond Advocaten berät Unternehmen und Gesellschafter zur Vorbereitung, Beschlussfassung und Abwicklung.

Zunächst die Rechtsposition klären

Die Funktionsbezeichnung „Direktor“ macht eine Person nicht automatisch zum statutair bestuurder. Prüfen Sie Bestellungsbeschluss, Annahme der Bestellung, Satzung und Verträge. Klären Sie auch, bei welcher juristischen Person die Organstellung besteht und mit wem ein Arbeits- oder Managementvertrag geschlossen wurde.

Ein Geschäftsleiter kann zugleich Gesellschafter sein oder an einem Beteiligungsprogramm teilnehmen. Die Beendigung der Organstellung beendet diese Verhältnisse nicht automatisch. In internationalen Gruppen können mehrere Gesellschaften und Rechtsordnungen beteiligt sein. Diese Ausgangspunkte müssen feststehen, bevor der Beendigungsweg gewählt wird.

Gesellschaftsrechtliche Beschlussfassung vorbereiten

Bestimmen Sie das für Suspendierung oder Abberufung zuständige Organ und die gesetzlichen sowie satzungsmäßigen Regeln. Prüfen Sie Einladung, Tagesordnung, Fristen und erforderliche Informationen. Der Geschäftsleiter muss seine Sicht darlegen können; ein gegebenenfalls gesetzlich vorgesehenes beratendes Stimmrecht verlangt gesonderte Beachtung. Versäumnisse lassen sich nicht ohne Weiteres nachträglich heilen.

Dokumentieren Sie Gründe und Beschlussfassung sorgfältig. Prüfen Sie rechtzeitig, ob der ondernemingsraad angehört werden muss. Ebenso muss klar sein, wer das Unternehmen während und nach dem Ausscheiden leitet und vertritt. Ein Streit über den Beschluss kann ein gesondertes gesellschaftsrechtliches Verfahren erfordern.

Arbeitsvertrag gesondert prüfen

Bei einem statutair bestuurder einer BV oder NV, der zugleich Arbeitnehmer ist, führt eine wirksame gesellschaftsrechtliche Abberufung grundsätzlich auch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es bestehen jedoch Ausnahmen, etwa bei einem einschlägigen Kündigungsverbot oder abweichenden Vereinbarungen. Zudem endet das Arbeitsverhältnis dadurch nicht stets sofort oder ohne finanzielle Folgen.

Ein hinreichender Kündigungsgrund bleibt erforderlich. Auch anderweitige Beschäftigung, soweit relevant, die Kündigungsfrist und Kündigungsverbote sind zu prüfen. Der Hinweis auf Vertrauensverlust ersetzt keine Begründung. Ein Beispiel bietet die Entscheidung der Rechtbank Amsterdam zum Kündigungsgrund bei einem Geschäftsleiter.

Vergütung und Folgeregelungen erfassen

Je nach Umständen kann eine transitievergoeding geschuldet sein. Daneben können vertragliche Austrittsregelungen oder eine Entschädigung wegen nicht ordnungsgemäßer Kündigung relevant werden. Eine billijke vergoeding kann unter anderem bei fehlendem hinreichendem Kündigungsgrund oder schwerwiegend vorwerfbarem Arbeitgeberverhalten in Betracht kommen. Dies sind eigenständig zu prüfende Grundlagen.

Berücksichtigen Sie Bonus, Pension, Urlaub, Wettbewerbs- und Kundenschutzklauseln, Geheimhaltung und Aktenübergabe. Bei Anteilen, Zertifikaten oder Optionen können Austrittsklauseln Veräußerungspflichten, Bewertung oder Rechtsverlust auslösen. Ziehen Sie erforderlichenfalls steuerlichen Rat hinzu.

Ein umsetzbarer Ablaufplan

Wir prüfen die Unterlagen, bereiten Beschlüsse vor und entwickeln einen realistischen Zeitplan. Eine ausgehandelte Trennungsregelung kann sinnvoller sein als eine streitige Beendigung. Gesellschaftsrechtliche Beschlüsse und Beendigungsvereinbarung müssen dann aufeinander abgestimmt sein.

Eine praktische Übersicht enthält unser Beitrag Welche Schritte sind bei der Entlassung eines statutair bestuurder vorzubereiten? Bei einem bestehenden Streit prüfen wir Verfahrens- und Verhandlungsmöglichkeiten. Kontaktieren Sie uns, bevor Sie eine Versammlung einberufen oder eine Entlassung ankündigen, damit Verfahren, Dokumentation und Kommunikation gemeinsam vorbereitet werden können.

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