Ein Mitarbeiter erbringt nicht die erwartete Leistung, eine Reorganisation wird notwendig oder die Begleitung eines langfristig erkrankten Beschäftigten erfordert besondere Aufmerksamkeit. Solche Situationen haben für Arbeitgeber rechtliche, finanzielle und menschliche Folgen. Guldemond Advocaten unterstützt Unternehmen und ihre niederländischen Niederlassungen bei arbeitsrechtlichen Entscheidungen – von der Begründung des Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung und einem möglichen Gerichtsverfahren.
Arbeitsverträge und Arbeitsbedingungen
Klare Vereinbarungen verringern Unsicherheit über Tätigkeit, Vergütung, Vertragsdauer und gegenseitige Pflichten. Wir gestalten Arbeitsverträge und Arbeitsbedingungen und prüfen bestehende Unterlagen. Dabei berücksichtigen wir anwendbare niederländische Tarifverträge (cao), Personalregelungen und die tatsächliche Durchführung der Vereinbarungen.
Bonusregelungen, variable Vergütung, Änderungen der Arbeitsbedingungen und aufeinanderfolgende befristete Verträge erfordern individuelle Lösungen. Eine Standardklausel passt nicht zu jeder Funktion oder Organisation. Auch bei der Zusammenarbeit mit Selbstständigen ist die tatsächliche Ausgestaltung maßgeblich: Die Bezeichnung des Vertrags entscheidet nicht über die rechtliche Einordnung der Beziehung.
Leistungsprobleme, Konflikte und Kündigung
Die Grundlage für eine belastbare Dokumentation entsteht während des Arbeitsverhältnisses. Bei unzureichender Leistung sind konkrete Erwartungen, die Besprechung von Defiziten, angemessene Unterstützung und eine realistische Verbesserungsmöglichkeit wesentlich. Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Gestaltung dieses Prozesses und der Dokumentation von Vereinbarungen. Bei Konflikten prüfen wir auch, ob eine Wiederherstellung der Zusammenarbeit oder Mediation sinnvoll ist.
Steht eine Beendigung im Raum, untersuchen wir den Kündigungsgrund, anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten, Kündigungsverbote und das einschlägige Verfahren. Je nach Situation kommen das niederländische UWV, der kantonrechter oder eine einvernehmliche Beendigung in Betracht. Für eine fristlose Kündigung gelten besondere Anforderungen; hier ist eine umgehende Prüfung erforderlich. Weitere Informationen finden Sie unter Kündigungsrecht.
Eine Beendigungsvereinbarung kann ein Verfahren vermeiden. Sie erfordert jedoch sorgfältige Regelungen unter anderem zu Enddatum, Abfindung, Freistellung, fortgeltenden Klauseln und abschließender Erledigung von Ansprüchen. Wir besprechen die rechtliche Position und praktischen Folgen, bevor ein Angebot unterbreitet wird.
Krankheit, Wiedereingliederung und sicherer Arbeitsplatz
Bei Krankheit müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils ihren Pflichten im Wiedereingliederungsprozess nachkommen. Wir beraten zur Entgeltfortzahlung, zur Umsetzung fachlicher Empfehlungen, zu festgefahrenen Wiedereingliederungsverfahren und zu Meinungsverschiedenheiten. Lohnbezogene Sanktionen und arbeitsrechtliche Maßnahmen müssen sorgfältig vorbereitet werden; nicht jeder Pflichtverstoß rechtfertigt dieselbe Reaktion.
Datenschutz spielt dabei eine wichtige Rolle. Arbeitgeber dürfen medizinische Informationen nicht ohne Weiteres erheben oder verwenden. Wir verbinden arbeitsrechtliche Beratung mit Datenschutz am Arbeitsplatz und Fragen des Arbeitsschutzes, unerwünschten Verhaltens und interner Untersuchungen.
Reorganisation, Übernahmen und Mitbestimmung
Bei organisatorischen Änderungen müssen Entscheidungsfindung, Kommunikation und Umsetzung ineinandergreifen. Wir beraten zu personellen Folgen, Auswahlentscheidungen, anderweitiger Beschäftigung, Gesprächen mit Arbeitnehmervertretungen und kollektiven Pflichten. Soweit gesetzlich vorgesehen, muss der niederländische Betriebsrat (ondernemingsraad) rechtzeitig Einfluss nehmen können. Mehr dazu unter Mitbestimmung und WOR.
Bei Übernahmen prüfen wir, ob ein Betriebsübergang vorliegt und welche Folgen sich für die Arbeitnehmer ergeben. Für internationale Unternehmen untersuchen wir die Regeln grenzüberschreitender Arbeit und stimmen uns erforderlichenfalls mit ausländischen Beratern ab. Siehe auch internationales Arbeitsrecht.
Geschäftsleiter und Schutz von Unternehmensinteressen
Bei einem organschaftlich bestellten Geschäftsleiter (statutair bestuurder) gelten Gesellschafts- und Arbeitsrecht nebeneinander. Bestellung, Abberufung und Beendigungsvereinbarungen erfordern deshalb eine gemeinsame Betrachtung beider Rechtspositionen. Ein Abberufungsbeschluss beantwortet nicht automatisch sämtliche arbeitsrechtlichen Fragen. Unser Beitrag zur Entlassung eines statutair bestuurder erläutert wichtige Vorbereitungsschritte.
Daneben beraten wir zu Wettbewerbs-, Kundenschutz- und Geheimhaltungsklauseln. Wir prüfen Wirksamkeit, Formulierung und Interessenabwägung sowohl beim Vertragsschluss als auch beim Ausscheiden eines Mitarbeiters.
Praxisnahe Beratung und Prozessvertretung
Zunächst erfassen wir Sachverhalt, Unterlagen und Dringlichkeit. Anschließend besprechen wir die verfügbaren Wege, Risiken und nächsten Schritte. Ist eine einvernehmliche Lösung erreichbar, begleiten wir die Verhandlungen. Wird ein Verfahren erforderlich, vertreten wir Ihr Unternehmen mit einer Strategie, die zu Ihrer betrieblichen Situation passt.
Sie bereiten eine arbeitsrechtliche Entscheidung vor oder befinden sich bereits in einem Konflikt? Kontaktieren Sie uns und halten Sie den Vertrag, einschlägige Regelungen und relevante Korrespondenz bereit.