Allgemeine Geschäftsbedingungen Guldemond Advocaten B.V.

  • Guldemond Advocaten B.V. („Guldemond Advocaten“) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht (besloten vennootschap). Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Amsterdam und ist bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 86126792 eingetragen.
  • Das Mandatsverhältnis zwischen Guldemond Advocaten und dem Auftraggeber ist ein Auftragsvertrag nach niederländischem Recht (overeenkomst van opdracht). Aufträge werden ausschließlich unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt. Sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren, umfasst die Beratung ausschließlich niederländisches Recht. Guldemond Advocaten schuldet sorgfältiges Tätigwerden, keinen bestimmten Erfolg. Aufträge an für Guldemond Advocaten tätige Personen gelten ausschließlich als der Gesellschaft erteilt, auch wenn eine bestimmte Person mit der Ausführung betraut werden soll. Die Anwendung von Artikel 7:404, Artikel 7:407 Absatz 2 und Artikel 7:409 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek, BW) ist ausgeschlossen.
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Auftrag einschließlich Folge- und Ergänzungsaufträgen an Guldemond Advocaten oder an für sie tätige Personen. Als für Guldemond Advocaten tätige Personen gelten sämtliche gegenwärtigen oder ehemaligen unmittelbar oder mittelbar weisungsgebundenen Personen, Arbeitnehmer und Gesellschafter, die Berufsausübungsgesellschaften dieser Gesellschafter, deren gegenwärtige oder ehemalige Geschäftsführer und Gesellschafter sowie gegenwärtige oder ehemalige Berater und andere von Guldemond Advocaten eingesetzte Hilfspersonen.
  • Mit der Auftragserteilung an Guldemond Advocaten verzichtet der Auftraggeber darauf, für Guldemond Advocaten tätige Personen aus irgendeinem Rechtsgrund persönlich haftbar zu machen.
  • Guldemond Advocaten unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung. Diese deckt Schäden bis zu EUR 5.000.000 je Anspruch. Übersteigt das zu versichernde Interesse des Auftraggebers diese Summe, bemüht sich Guldemond Advocaten auf schriftliches Verlangen um eine höhere Deckung auf Kosten des Auftraggebers.
  • Führt die Ausführung eines Auftrags zu einer Haftung von Guldemond Advocaten, ist diese auf den Betrag beschränkt, den ihre Berufshaftpflichtversicherung im betreffenden Fall auszahlt, zuzüglich des nach dem Versicherungsvertrag von Guldemond Advocaten zu tragenden Selbstbehalts.
  • Unbeschadet des Artikels 6:89 BW verjährt jeder Anspruch gegen Guldemond Advocaten und/oder die mit ihr verbundenen Mitarbeiter jedenfalls dann, wenn er nicht innerhalb von zwölf Monaten, nachdem das schadensverursachende Ereignis entdeckt wurde oder vernünftigerweise hätte entdeckt werden müssen, beim zuständigen Gericht geltend gemacht worden ist. Guldemond Advocaten gilt nur dann als mit der Unterbrechung von Ausschlussfristen betraut, wenn dies mit dem Auftraggeber ausdrücklich schriftlich im Mandatsvertrag vereinbart wurde.
  • Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, berechnet Guldemond Advocaten das Honorar anhand der von den beteiligten Anwälten für die Angelegenheit aufgewendeten Stunden und ihrer jeweils geltenden Stundensätze, zuzüglich Umsatzsteuer und eines angemessenen Zuschlags für Bürokosten.
  • Guldemond Advocaten darf ihre Stundensätze regelmäßig anpassen. Dabei achtet sie möglichst darauf, unter Berücksichtigung der Umstände ein angemessenes Honorar zu berechnen. Externe Kosten der Auftragsausführung, die nicht zu den Bürokosten zählen, etwa Gerichtsgebühren sowie Reise-, Gerichtsvollzieher-, Kurier-, Zustellungs-, Dolmetscher- und Übersetzungskosten, werden zusätzlich als Auslagen berechnet. Guldemond Advocaten darf außerdem einen Vorschuss verlangen. Geleistete Vorschüsse werden mit der Schlussrechnung verrechnet.
  • Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich monatlich. Soweit einschlägig wird Umsatzsteuer berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung darf Guldemond Advocaten ihre Tätigkeit sofort aussetzen, ohne dadurch entstehende Schäden ersetzen zu müssen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung durch einen beruflich oder gewerblich handelnden Auftraggeber fallen ab Fälligkeit die niederländischen gesetzlichen Verzugszinsen für Handelsgeschäfte an. Guldemond Advocaten darf zudem außergerichtliche Inkassokosten in Höhe von 15 % der Hauptforderung berechnen.
  • Werden Einwendungen gegen eine Rechnung nicht innerhalb von 14 Tagen bei Guldemond Advocaten erhoben, gelten die Rechnung sowie die ihr zugrunde liegenden Tätigkeiten und Aufzeichnungen als vom Auftraggeber akzeptiert.
  • Guldemond Advocaten darf Aktenstücke ausschließlich als digitale Kopie beziehungsweise Scan aufbewahren und die gescannten Originalunterlagen vernichten. Fünf Jahre nach Abschluss einer Angelegenheit darf sie die Akte ohne weitere Ankündigung vernichten. Möchte der Auftraggeber ein übergebenes Dokument im Original behalten, muss er dies bei Übergabe schriftlich mitteilen. Das betreffende Dokument ist unverzüglich, spätestens jedoch drei Monate nach Abschluss der Akte, bei Guldemond Advocaten anzufordern.
  • Vor der Einschaltung Dritter stimmt sich Guldemond Advocaten soweit möglich mit dem Auftraggeber ab. Der Auftraggeber bevollmächtigt Guldemond Advocaten, Haftungsbeschränkungen und sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter in seinem Namen anzunehmen. Guldemond Advocaten haftet nicht für Fehler oder Pflichtverletzungen Dritter bei deren Tätigkeit.
  • Der Auftraggeber stellt Guldemond Advocaten von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Rechtsbeistandskosten frei, die in irgendeiner Weise mit den für ihn erbrachten Tätigkeiten zusammenhängen, es sei denn, diese Ansprüche beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Guldemond Advocaten.
  • Guldemond Advocaten behandelt vertrauliche Informationen, die sie im Rahmen des Auftrags vom Auftraggeber erhält, unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorschriften vertraulich. Sofern nicht zuvor etwas anderes vereinbart wurde, stimmt der Auftraggeber der elektronischen Kommunikation mit Guldemond Advocaten zu.
  • Auf jede Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen können sich sämtliche für Guldemond Advocaten tätigen Personen unabhängig von ihrer Funktion sowie deren Rechtsnachfolger berufen. Alle zugunsten von Guldemond Advocaten vereinbarten Bestimmungen gelten zu deren Gunsten als unwiderruflich vereinbarte Drittbegünstigung im Sinne von Artikel 6:253 BW.
  • Für sämtliche Aufträge zwischen Guldemond Advocaten als Auftragnehmerin und Dritten gilt außerdem ihre kanzleiinterne Beschwerdeordnung. Diese wird auf Anfrage unentgeltlich übersandt und ist unter www.guldemondadvocaten.nl abrufbar. Führt die interne Beschwerdebearbeitung zu keiner Lösung, werden sämtliche Streitigkeiten über die Dienstleistungen einschließlich Rechnungsstreitigkeiten nach der Verfahrensordnung der niederländischen Geschillencommissie Advocatuur entschieden. Unberührt bleibt das Recht von Guldemond Advocaten, das Gericht anzurufen, wenn der Auftraggeber einen Rechnungsstreit nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Zahlungsaufforderung bei dieser Kommission anhängig gemacht hat. Ist der Auftraggeber Verbraucher, entscheidet die Kommission durch ein bindendes Gutachten (bindend advies), sofern der Verbraucher nicht innerhalb eines Monats nach Abschluss der Beschwerdebearbeitung durch den Anwalt das Gericht anruft. Hinterlegt der Verbraucher den offenen Betrag nicht nach den Vorgaben der genannten Verfahrensordnung bei der Kommission, findet ein Schiedsverfahren statt. Streitigkeiten mit unternehmerisch handelnden Auftraggebern werden durch Schiedsverfahren entschieden. Die Verfahrensordnung der Geschillencommissie Advocatuur wird auf Anfrage übersandt.
  • Nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, darunter dem niederländischen Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Wwft), muss Guldemond Advocaten die Identität von Auftraggebern feststellen und unter bestimmten Umständen ungewöhnliche Transaktionen den Behörden melden. Sämtliche personenbezogenen Daten werden nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO; niederländisch AVG) verarbeitet.
  • Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Guldemond Advocaten findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Für Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis ist ausschließlich das zuständige Gericht in Amsterdam zuständig. Bei Meinungsverschiedenheiten über Inhalt oder Bedeutung einer Übersetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der niederländische Wortlaut verbindlich.