Expertise

Ihre rechtliche Brücke zwischen
den Niederlanden und Deutschland

Als Counsel’s Counsel verbindet Guldemond Advocaten die deutsche und die niederländische Rechtspraxis. Mit anwaltlicher Zulassung in beiden Ländern und fundierten Kenntnissen ihrer jeweiligen Rechts- und Geschäftskultur sind wir Ansprechpartner für deutsche Rechtsanwälte, deren Mandanten rechtliche Unterstützung in den Niederlanden benötigen.

Beleuchtete Fußgängerbrücke mit blauer Stahlkonstruktion.

Eine besondere Verbindung von Fachwissen und Erfahrung

Kai Guldemond ist sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen. Sascha Lang bringt seinen österreichischen Hintergrund ein. Zusammen verbinden wir juristisches Fachwissen mit einem ausgeprägten Verständnis für die niederländische und die deutschsprachige Geschäftskultur. So begleiten wir deutsche Rechtsanwälte und ihre Mandanten bei rechtlichen Fragestellungen in den Niederlanden.

Umfassende rechtliche Unterstützung

Als Counsel’s Counsel unterstützen wir Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

Ihr Ansprechpartner vor Ort in den Niederlanden

Als Local Counsel übernehmen wir die niederländischen Teile eines Mandats in enger Abstimmung mit der betreuenden deutschen Kanzlei. Zu Beginn klären wir nach der Konfliktprüfung den Auftrag, die Zuständigkeiten, die Kommunikation mit dem Mandanten und einen angemessenen Kostenrahmen. Sie entscheiden mit uns, ob Sie eine abgegrenzte rechtliche Einschätzung, Unterstützung bei Vertragsverhandlungen oder die Vertretung vor einem niederländischen Gericht benötigen.

Für eine erste Prüfung helfen uns die Namen der Beteiligten, eine kurze Darstellung des Sachverhalts, die wesentlichen Verträge und eine Übersicht laufender Fristen. Bei drohendem Vermögensabfluss, Zustellungen oder einem anstehenden Gerichtstermin sollte die Dringlichkeit bereits bei der Anfrage deutlich werden. Eine Fristüberwachung übernehmen wir erst nach ausdrücklicher Abstimmung und Mandatsannahme.

Wir besprechen Prozessstrategie, Beweismittel, Übersetzungsbedarf und mögliche Sicherungsmaßnahmen gemeinsam. Berichte und Empfehlungen können auf Deutsch erfolgen; die Verfahrenssprache und erforderliche Übersetzungen klären wir für das konkrete Verfahren. Kontaktwege, Freigaben und die Berichterstattung an Kanzlei und Mandant legen wir so fest, dass Entscheidungen und Verantwortlichkeiten nachvollziehbar bleiben.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Unsere Rolle geht über die Erläuterung des niederländischen Rechts hinaus. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen das passende Vorgehen für Ihren Mandanten und berücksichtigen dabei sowohl den niederländischen als auch den deutschen Kontext. Einen ersten Überblick bieten unsere Leitfäden zur Unternehmensgründung und Niederlassung, zur Einstellung von Personal und zur Prozessführung in den Niederlanden. Für eine konkrete Mandatsanfrage nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Fundierte juristische Expertise